Kann sich eine Weltkulturerbe-Stadt eine fehlende Bauplanung im Kernbereich leisten?
Ohne die erforderliche Sensibilität gehen die Verantwortlichen mit dem ihnen anvertrauten Stadtbild um. Dies ist unvereinbar mit dem Wunsch Marburgs, als Weltkulturerbe anerkannt zu werden. Auf Grund des fehlenden Bebauungsplans hat der Bauherr eine Lücke gefunden, in der er glaubt, sich die Realisierung seines exaltierten Vorhabens erlauben zu können. Warum wurde nicht der Bebauungsplan Nr. 7/4, der für die andere Seite der Höhlsgasse gilt, als Maßstab für das Einfügungsgebot herangezogen? Der Willkür der Beurteilung nach dem Zeitgeschmack und nicht nach Recht und Gesetz sowie der Kapitulation vor den Wünschen einflussreicher Investoren muss mit allen Mitteln Einhalt geboten werden: Nur so ist Fortsetzung der Reihe nicht wieder gutzumachender Bausünden in der Stadt zu verhindern. Stattdessen sollte der Magistrat eine weitsichtige Planungspolitik betreiben, in der die Bürger informiert und in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.
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