Vorentwurf Bebauungsplan Engelsberg – Nur bis 13.05. Stellungnahmefrist
Den Vorentwurf könnnen Sie hier sehen:
http://www.marburg.de/de/142227
Das Gebiet ist bereits im derzeit gültigen Bebaungsplan von 1972 als Grünfläche, textlicher Eintrag: „Nicht bebaubare Fläche, gärtnerische Nutzung“, ausgewiesen.
Abweichend vom Aufstellungsbeschluss vom 25.11.2011 hat die Stadtverwaltung Marburg nun das Plangebiet um das Grundstück Salegrund 12 erweitert und dort ein weiteres Haus vorgesehen. Auch hier ist derzeit Grünfläche festgelegt. Das ist unzulässig, dazu braucht es einen neuen Aufstellungsbeschluss.
Offensichtlich handelt es sich hier um eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 I BauGB, insofern macht die Stadt mehr als sie muss.
Die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit, während der dann rechtsverbindliche Stellungnahmen abgegeben müssen, um seine Klagerechte zu wahren, folgt dann später.
Erfahrungsgemäß eröffnen sich im jetzigen Stadium noch durchaus Gestaltungsmöglichkeiten, wenn nicht sogar Verhinderungsmöglichkeiten.
Dr. med. Andreas Matusch
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