In concrete we trust – Stadt Marburg lässt 4 zusätzliche Gewerbegebiete prüfen
Pressemitteilung MIO e.V., 20.11.2020 (von A. Matusch)
Bereits am 26.10.2018 hatte die Stadt Marburg Vorschläge zum neuen Regionalplan Mittelhessen 2020 beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht. Ein Kernanliegen war
1) der neue Gewerbeschwerpunkt Ost, 28 ha im Kreuzungsbereich mit der L3088 südlich Bauerbach. Dieser hat mittlerweile auch Eingang in die Arbeitskarte der Regionalplanungsabteilung vom 26.08.2020 gefunden, mit einer Verschiebung um 100 m nach Norden, dichter an die Ortslage Bauerbach heran. Darüber hinaus will die Stadt
2) das halbe Grüne Tal nördlich Gisselberg und westlich der alten B3 (10 ha) als Gewerbegebiet entwickeln und im Übrigen die bereits im alten Regionalplan vorgesehenen Ausbauoptionen weiterhin maximal ausschöpfen:
3) Der verbliebene Rest vom Cappeler Feld zwischen Umgehungsstraße und B3A von „Im Rudert“ bis noch jenseits der Feuerwehr zum Sägewerk Naumann (Zimmerplatzweg, 14 ha), sowie die 4 Äcker südlich der Südspange zwischen Bahn und B3A (7 ha).
4) 3,3 ha Behringparkplatz und 1,5 ha Wiese im Anschluss westlich in Marbach
5) 31 ha Erweiterungsfläche nordwestlich Werksteil Görzhausen
6) 4 ha freie Flächen Siemensstraße / Afföller
Mit Datum vom 11.09.2020 lieferte die Stadt Marburg nunmehr eine Ergänzung ihrer Gewerbe-flächenplanung. Der Gewerbeschwerpunkt Ost sei weniger prioritär, da die Stadtwerke das große Trinkwasservorkommen unmittelbar südlich im Arzbachtal erschließen wollen. Damit solle die im Zuge der jüngsten Erweiterungen gestiegene Nachfrage der Behring-Nachfolgefirmen gedeckt werden. Nunmehr unterbreitet die Stadt 4 Gewerbegebiete zur Prüfung.
7) Die Lahnaue südlich der Südspange und westlich der B3A (31 ha).
8) Die Feldflur mit Streuobstwiesen zwischen Moischt und Beltershausen nördlich der L3125 (60 ha Prüfbereich)
9) Den Bereich des alten Betonwerks auf den Lahnbergen gegenüber der Bushaltestelle Biologie / Neuer Botanischer Garten als Inkubator für universitäre „Spin-offs“ (< 9,2 ha)
10) Ein interkommunales Gewerbegebiet in Kirchhain in der Talaue zwischen Siedlungsrand und Süd-umgehung östlich der Ohmtalbahn bis zum Ostzubringer (K14 Niederrheinische Straße), ca. 80 ha.
Da 2 und 7 im (durch Rechtsverordnung des RP) festgelegten Überschwemmungsgebiet liegen, ist Planen und Bauen dort nach § 78 Wasserhaushaltgesetz streng verboten. Die Stadt schreibt hierzu: „Insbesondere wäre zu prüfen, inwieweit die Berücksichtigung der Retentionsmöglichkeiten des Ohmrückhaltebeckens hier zu einer Neubewertung der Überschwemmungssituation oberhalb und unterhalb dieses Gebietes führen könnte.“ Dieser Satz ist an Hirnlosigkeit nicht zu überbieten, denn bekanntlich speist sich die Ohm nur aus den trockeneren 55% des Einzugsgebietes (916,3 km²) und brachte z.B. heute nur 45% des Zuflusses (2,04 m³/s am 20.11.2020, 22h30). Obere Lahn (448,1 km², 1,92 m³/s), Wetschaft (173,6 km²; 0,56 m³/s), sowie der Unterlauf bis MR-Süd (128,2 km²) tragen ihren Teil bei, ohne Sicherung durch Rückhaltebecken und -schleusen. Auch zum Zeitpunkt des Extremhochwassers am 03.01.2018 um 20h30, unmittelbar bevor die Schleusen des Ohmrückhaltebeckens geschlossen wurden, trug die Ohm 76,8 m³/s oder 44% zum Spitzenfluss von 176 m³/s bei, der in Marburg Süd um 23h15 erreicht wurde. Zum anderen wirkt sich die Wegnahme von Überschwemmungsgebieten immer nur unterhalb stromabwärts mit höheren Spitzenpegeln aus, hier u.a. in Gießen, Koblenz, an Mittel- und Niederrhein. Insgesamt sehe die Stadt bis zum Jahre 2030 einen Gewerbeflächenbedarf von 71 – 90 ha. Die Stadt bezeichnet die Ausweisung immer neuer Gewerbeflächen als „Daseinsfürsorge“. Im selben Atemzug beweihräuchert sie sich mit ihrem Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskonzept. Perverseres „greenwashing“ geht nicht mehr. Unsere Lebensgrundlage ist schließlich Natur und nicht Beton.
Originaldokumente unter: https://www.mio-marburg.org/Umweltinformationen
Gewerbeentwicklungskonzept vom 30.06.2017 unter:
https://www.marburg.de/wirtschaft-universitaet/stadt-region-und-wirtschaft/wirtschaftsstandort/
Abb. 1 Gewerbegebietsplanung der Stadt Marburg, Nummerierung siehe Text.
Im bin entsetzt, dass bei angeblichem Vorrang der Bürgerbeteiligung offenbar unter Ausschluss von Parlament und Öffentlichkeit geplant wird. Neue landschaftsverbrauchende Baugebiete, wenn man diese denn überhaupt will, gehören vor
Weitergabe an den RP öffentlich breit vor Ort diskutiert.
Die Gerichtsurteile sprechen eine deutliche Sprache.