Ornithologisches Gutachten zu den geplanten 3 Windrädern südlich Ronhausen

Das Gutachten beinhaltet

  1. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung nach §§ 44, 45 BNatSchG
  2. Eine Natura2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG
  3. Eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 II UVPG

Es kommt zu den Ergebnissen

  1. Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko und nicht mehr kompensierbare Schlagopferverluste für eine Vielzahl von Vogelarten bei Verletzung sämtlicher 8 standortspezifischer Kriterien und artgruppenspezifischer Kriterien für 12 von 28 Artgruppen des Helgoländer Papiers.
  2. Erhebliche Beeinträchtigungen prioritärer, erhaltungszielbestimmender maßgeblicher Vogelarten bei Lage zentral in der Ein- / Ausflugschneise des EU-Vogelschutzgebeites „Lahntal zwischen Marburg und Gießen“, ohne ersichtliches öffentliches Interesse an dem Projekt, aber mit diversen zumutbaren Alternativmöglichkeiten
  3. Erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere – namentlich Vögel in diverse Schutzgebeiten -, Landschaft, Kulturgüter/Sachgüter und Menschen ohne wirksame Vermeidungs- Vorsorge- und ausgleichsmöglichkeiten und zwingende Notwendigkeit einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ornithologisches Gutachten und standortbezogene Vorprüfung

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